Allgemeine Beförderungsbedingungen

  1. Auftragnehmer der Beförderung ist die RANAboot GmbH, Klingerweg 2, 04229 Leipzig, der Fahrgast ist Auftraggeber.
  2. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Beförderung.
  3. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet der Schiffsführer bzw. zuständige Mitarbeiter der RANAboot GmbH, welche im Übrigen das Hausrecht an der Steganlage und den dort liegenden Fahrgastschiffen ausüben.
  4. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Bootsbetriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  5. Insbesondere erfolgt keine Beförderung von Personen, wenn diese unter Einfluß von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln stehen, ansteckende Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz besitzen, Waffen führen (es sei denn, die Berechtigung zum Waffenführen vorliegt), Gewaltbereitschaft zeigen oder ausüben, verschmutzt und/oder übel riechend sind.
  6. Mit Betreten des Fahrgastschiffs schließt der Fahrgast einen Beförderungsauftrag mit der RANAboot GmbH zu deren aktuell geltenden Beförderungsbedingungen und Fahrpreisen ab.
  7. Die aktuell geltenden Beförderungsbedingungen und Fahrpreise liegen dem Schiffsführer vor und werden auf Verlangen dem Fahrgast vorgelegt und zugänglich gemacht. Ein entsprechender Hinweis ist am Fahrgastschiff kenntlich gemacht.
  8. Verletzt ein Fahrgast seine in den geltenden Beförderungsbedingunen genannten Pflichten, kann er in schwerwiegenden Fällen sofort von einer weiteren Beförderung ausgeschlossen werden und wird an einer geeigneten Stelle von Bord gelassen. Der bereits entrichtete Fahrpreis wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
  9. Kinder unter dem 6. Lebensjahr werden ausschließlich in Begleitung geeigneter Personen befördert, die für deren Beaufsichtigung auf dem Fahrgastschiff zuständig sind. Insbesondere sind Kindern grundsätzlich Rettungsmittel anzulegen.
  10. Der Fahrgast hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Der Schiffsführer ist berechtigt, dem Fahrgast einen bestimmten Sitzplatz zuzuweisen, falls die Wasserlage des Schiffs dies erforderlich macht.
  11. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Steganlagen, Wasserbauten und Schleusen und auf dem Schiff so zu verhalten, dass Ordnung und Sicherheit anderer Personen sowie der eigenen Person jederzeit gewährleistet sind. Den Anweisungen des Schiffsführers ist Folge zu leisten.
  12. Das Ein- und Aussteigen ist nur gestattet, wenn das Schiff an einer dafür geeigneten Stelle liegt, festgemacht ist und der Schiffsführer dies ausdrücklich gestattet. Die Hilfeleistungen des Schiffsführers oder Personals sind besonders beim Ein- und Ausstieg anzunehmen. Hilfeleistungen von Fahrgästen bei Fahrmanövern, insbesondere beim An-/Ablegen oder beim Schleusen sind grundsätzlich wegen bestehender Verletzungsgefahr nicht gestattet.
  13. Bei der Durchfahrt von Brücken, insbesondere der Brücke Marschnerstraße ist den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten. Sollten körperliche Einschränkungen beim Fahrgast eine Brückendurchfahrt nicht möglich machen, ist dies vor Fahrtantritt dem Schiffsführer mitzuteilen. Es wird in diesem Fall eine andere geeignete Ein-/Ausstiegsstelle angefahren.
  14. Verhalten der Fahrgäste auf dem Schiff: Es ist untersagt, Gegenstände über Bord zu werfen oder außenbords zu halten – Restmüll ist über die auf dem Schiff bereit stehenden Müllsäcke zu entsorgen und es besteht Rauchverbot. Überdies ist es untersagt, auf dem Schiff auf- oder abzuspringen. Tonwiedergabegeräte dürfen nur mit Kopfhörern und unter der Voraussetzung benutzt werden, dass sich andere Fahrgäste dadurch nicht gestört fühlen. Im Übrigen sind Musizieren und/oder Gesang ohne vorherige Erlaubnis des Schiffsführers nicht gestattet.
  15. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen der Fahrgastschiffe, deren Einrichtungen oder Steganlagen haftet der Fahrgast für die Reinigungs- und/oder Reparaturkosten in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.
  16. Im Übrigen ist es an den Steganlagen, Wasserbauten und im Schiff untersagt, Befragungen oder Sammlungen durchzuführen, zu betteln, Waren oder Dienstleistungen anbieten oder zu bewerben.
  17. Die RANAboot GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aus verspäteten An- oder Abfahrtszeiten resultieren, wenn für deren Ursache nicht durch die RANAboot GmbH verschuldete Gründe vorliegen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich: a) technische Havarien, b) Vandalismus an Booten, Schleusen oder sonstigen Wasserbauwerken, c) Fahrtabbruch wegen Grundberührung, Wasserhindernissen, Treibgut, umgestürzten Bäumen, Wind-/Wetterverhältnissen, Hoch-/Niedrigwasser oder Schiffskollisionen.
  18. Sollte es zu einer Änderung vom Fahrtenziel und Fahrzeit kommen, erfolgt eine der Situation entsprechende Erstattung des bereits entrichteten Fahrpreises. Bei begründeter Fahrzeitverlängerung kann keine Partei Fahrpreisminderung oder -erhöhung verlangen.
  19. Stornierung von Buchungen durch den Besteller: Werden Buchungen bis 14 Tage vor Fahrtermin teilweise oder vollständig storniert, fallen keine Kosten an. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Fahrtermin werden 50% der Kosten (laut veröffentlichter Preisliste oder Angebot) fällig und sind sofort nach Fahrttermin ohne Abzug zubezahlen. Bei Stornierung bis 3 Tage vor Termin sind 75% fällig, bei Stornierung bis 1 Tag vor Termin sind 100% des Fahrpreises zubezahlen, ebenfalls sofort ohne Abzug nach gebuchtem Fahrtermin. Stornierungen wegen Pandemien, wie zum Beispiel Corona, sind jeder Zeit ohne anfallende Kosten möglich. Bereits durch den Besteller geleistete Anzahlungen werden innerhalb weniger Tage von uns erstattet